Gesetzliche und private Krankenversicherung
In Deutschland stehen den Bürgern zwei Möglichkeiten für die
Krankenversicherung zur Verfügung. Dies ist zum einen die gesetzliche
Krankenversicherung, in der Arbeiter und Angestellte versichert sind.
Bei dieser Versicherung wird der Beitrag pauschal anhand des
Bruttoverdienstes berechnet. Dieser Beitrag liegt aktuell zwischen 12
und 15 Prozent.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland
noch die private Krankenversicherung. Hier können alle Freiberufler,
Selbständigen und Beamten versichert werden. Auch Arbeitnehmer mit einem
jährlichen Bruttoeinkommen über 49.950 EUR können sich privat versichern.
Neuigkeiten und Informationen
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen kritisieren scharf die von der EU-Kommission geplante Lockerung des Werbeverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es müsse Sache des behandelnden Arztes bleiben, über die optimale Arzneimitteltherapie zu entscheiden. (18.06.2009)
Die Apotheken in Deutschland tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu dämpfen. Die Abgabe von preiswerten Generika und die konsequente Umsetzung der Rabattverträge waren dabei entscheidend im Jahr 2007. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände anlässlich des „Arzneiverordnungsreports 2008“ aufmerksam. (25.02.2009)
Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Freitag vorgelegte Referentenentwurf für eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in den kommenden Tagen eingehend geprüft. Die GOZ regelt die privatzahnärztlichen Honorare. Erst nach „kritischer, valider und seriöser Prüfung“ werde man zu dem Entwurf Stellung nehmen, kündigte der neugewählte Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, auf deren Delegiertenversammlung beim Deutschen Zahnärztetag in Stuttgart an. (24.02.2009)