Gesundheitsreform - Was sich ändert - Arzneimittel
Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
Künftig wird geprüft, ob die Preise für Arzneimittel in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem therapeutischen Nutzen stehen. Diese Kosten-Nutzen-Bewertung soll sicherstellen, dass neue Arzneimittel die Behandlung der Patientinnen und Patienten auch wirklich verbessern.
Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
Spezielle, hochinnovative Arzneimittel (z.B. aus gentechnisch hergestellten Wirkstoffen) sind nicht nur teuer, sondern oftmals auch risikoreich. Im Interesse der Patientensicherheit ist deshalb für die Verordnung solcher Medikamente zukünftig eine ärztliche Zweitmeinung erforderlich.
Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
Apotheken können künftig Einzelmengen an Arzneimitteln mit entsprechender Gebrauchsinformation abgeben.
Apothekenrabatt
Der bisher geltende Apothekenrabatt an die gesetzlichen Krankenkassen wird von 2 Euro auf 2,30 Euro angehoben.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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