Krankenkassen fördern Selbsthilfe mit 39,4 Mio. Euro
Seit dem 1.1.2008 wurde die bisherige Förderpraxis für gesundheitsbezogene Selbsthilfeeinrichtungen auf zwei Stränge umgestellt. Neben der bisherigen krankenkassenspezifischen Förderung wurde neu die kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung eingeführt. Neu ist auch, dass es sich nicht mehr um eine Soll-Regelung, sondern um eine Förderverpflichtung handelt. Pro GKV-Versicherten stellen die Kassen in diesem Jahr 0,56 Euro für die Förderung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon sind mindestens 50 Prozent für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung vorgesehen. Die restlichen Fördermittel verbleiben den Krankenkassen für die krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung. Insgesamt werden die Krankenkassen in 2008 knapp 40 Mio. Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe zur Verfügung stellen, 10,7 Mio. Euro mehr als im Vorjahr.
Mit der neuen Förderpraxis wurden neue Strukturen in Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. In allen Regionen stehen feste Ansprechpartner für die Selbsthilfeeinrichtungen zur Verfügung, wo diese auch Förderanträge stellen können. Neu ist auch, dass bei der Mittelverteilung aus der Gemeinschaftsförderung den Vertretungen der Selbsthilfe ein Mitberatungsrecht eingeräumt wird. Für die Selbsthilfeeinrichtungen mussten so legitimierte Vertretungsstrukturen etabliert werden.
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung erfolgt als Pauschalförderung. Diese umfasst Aufwendungen für regelmäßige Gruppentreffen, Büroausstattung und Sachkosten, Durchführung von Gremiensitzungen, Förderung von Mitgliederzeitschriften, Flyern und/oder Pflege des Internetauftritts. Demgegenüber unterstützen die einzelnen Krankenkassen (kassenindividuelle Förderung) überwiegend gezielte, zeitlich begrenzte und abgegrenzte Projekte und Aktivitäten der Selbsthilfe. Das können Veranstaltungen oder neue Veröffentlichungen (Bücher, Broschüren) sein. Grundsätzlich fördern die Krankenkassen nur die originäre gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit.
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