Mutter/Vater-Kind-Kuren werden Pflichtleistungen der GKV
Seit dem Jahr 2000 konnten wir deutliche und in den vergangenen drei Jahren sogar jeweils zweistellige Rückgänge bei den Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen feststellen. Bei einzelnen - auch größeren Kassen - wurde die Zahl der durchgeführten Mutter/Vater-Kind-Kuren und das entsprechende Leistungsvolumen auf einen Bruchteil reduziert und lag im Ermessen der Kassen. 2006 gab es ein Ende der Talfahrt. Das ist zu begrüßen. Die Änderungen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz werden hoffentlich weiter zu einem Anstieg bei diesen Maßnahmen führen.
Mit Wirkung vom 1. April 2007 werden Mutter/Vater-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Leistung, auf die die Versicherten einen Rechtsanspruch haben, finden die Aufwendungen hierfür künftig im Risikostrukturausgleich Berücksichtigung.
Es wird klargestellt, dass im Bereich von Mutter/Vater-Kind-Kuren der Grundsatz "ambulant vor stationär" nicht gilt. Versicherte können demnach nicht mehr darauf verwiesen werden, dass ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen zur Behandlung ausreichend seien.
Flankierend werden die Krankenkassen verpflichtet, eine Statistik zu führen, in der Bewilligungen, Ablehnungen, Widersprüche und erfolgreiche Begründungen erfasst werden. Hierdurch wird das Bewilligungsverhalten der Krankenkassen transparenter.
Die bisher in jedem Einzelfall verpflichtende Prüfung der Notwendigkeit von Rehabilitationsleistungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bei Erstanträgen, wird durch eine Prüfung in Stichproben ersetzt. Verlängerungsanträge werden regelmäßig geprüft.
Durch diese Änderungen werden die Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter rechtlich erheblich aufgewertet. Es ist zu erwarten, dass sich das Leistungsgeschehen in diesem Versorgungsbereich verbessert.
Quelle: SPD Bundestagsfraktion
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