Seit dem 1.1.2008 wurde die bisherige Förderpraxis für gesundheitsbezogene Selbsthilfeeinrichtungen auf zwei Stränge umgestellt. Neben der bisherigen krankenkassenspezifischen Förderung wurde neu die kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung eingeführt. (21.02.2009)
Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichnen zunehmende finanzielle Belastungen aufgrund säumiger Beitragszahler unter den Rückkehrern und den freiwillig Versicherten. Allein in der Zeit vom 1.4.2007 bis zum 30.4.2008 sind nach den Feststellungen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen Beitragsausfälle bei den Rückkehrern in Höhe von rund 97 Millionen Euro zu verzeichnen, die zu Lasten der Solidargemeinschaft aller Versicherten gehen. (19.02.2009)
Ab dem 1. Januar 2009 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bundeseinheitlich auf 48.600 Euro festgesetzt. Diese Grenze ist sowohl Jahresarbeitsentgeltgrenze als auch Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 44.100 Euro für das Jahr 2009 betragen. (05.01.2009)
Der Wechsel der Krankenkasse lohnt auch weiterhin. Trotz eines einheitlichen Beitragssatzes ab 2009 wird es weiterhin Unterschiede in der finanziellen Belastung der Versicherten geben. Das bestätigt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Beschluss zum Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen (AZ L5ER 289/07 KR). (03.02.2008)