Mit Urteil vom 4. April 2006 hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) erstmals die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dessen Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 (Immunbiologische Therapie bei Duchenne'scher Muskeldystrophie) zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei der Behandlung lebensbedrohlicher, regelmäßig tödlich verlaufender Erkrankungen umgesetzt. (05.04.2006)
Die Versicherte leidet an einer Muskelschädigung (Myopathie) wegen eines Enzymdefekts der Muskulatur (MAD-Mangel). Die Erkrankung beeinträchtigt die Klägerin zwar nachhaltig, ist aber nicht lebensbedrohlich. Zur Behandlung ihres MAD-Mangels beantragte die Versicherte bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für D-Ribose, einem Einfachzucker. (05.04.2006)
Start der Wohngruppenarbeit für Menschen mit Demenz im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Zusammen mit der Altenhilfe des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e.V. ist es nach einer langjährigen Planungsphase gelungen, ein praxisnahes Versorgungsangebot für demenzerkrankte Pflegebedürftige zu entwickeln. (15.03.2006)
Anlässlich der BKK Projektkonferenz "Mit Migranten für Migranten" am 6. März in Hannover fordert der BKK Bundesverband, Gesundheitsaspekte stärker in Sprach- und Integrationskurse für Migranten mit einzubeziehen. (06.03.2006)
Die klagende Krankenkasse und die klagende Pflegekasse nehmen aus übergegangenem Recht eines bei ihnen versicherten, am 30. November 2000 geborenen Kindes den beklagten Landkreis als Träger des Jugendamts wegen erbrachter Sozialleistungen auf Schadensersatz in Anspruch. (23.02.2006)