Der unter anderem für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Krankenkasse eines verletzten Pauschalreisenden ihren Rückgriffsanspruch gegen den Reiseveranstalter durch Versäumung der Ausschlußfrist für die Geltendmachung reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche verloren hat. (22.06.2004)
Das Landgericht hat in diesem Verfahren insgesamt fünf Augenärzte wegen Betrugs und Betrugs in Tateinheit mit Untreue zu Gesamtgeld- und Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt. Nach den Feststellungen belieferte sie der in diesem Zusammenhang zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilte Mitangeklagte für die von ihnen ambulant durchgeführten Operationen zur Behandlung des Grauen Star mit Augenlinsen und Medikamenten. Die Kosten für die Augenlinsen rechneten die Ärzte direkt mit den jeweiligen Krankenkassen ab. Die Medikamente bezogen sie im Wege der Verordnung als Praxisbedarf über eine Apotheke. Die Krankenkassen erstatteten jeweils die entsprechenden Beträge. (27.04.2004)
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß bei wiederverwendbaren Hilfsmitteln (z. B. Krankenfahrzeugen, Gehhilfen oder Prothesen) eine gesetzliche Krankenkasse nicht sämtliche Leistungserbringer in die Versorgung ihrer Versicherten einbeziehen muß. Sie kann die Beauftragung auf solche Leistungserbringer beschränken, die in einem Ausschreibungsverfahren das preisgünstigste Angebot abgegeben haben. Damit muß sie nicht jeden nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen zugelassenen Leistungserbringer bei der Versorgung ihrer Versicherten berücksichtigen. (24.06.2003)