Dak Beitragssatz
Dak-BeitragssatzStabile Beitragssätze gehalten
Sie besteht aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozentpunkten und dem zusätzlichen Beitragssatz von 1,5 Prozentpunkten für jede einzelne Krankenkasse. Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag wird zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder Rentnern und Rentenversicherungsträgern aufgeteilt. Bisher haben die Versicherten den Zuschlag für jede einzelne Kasse selbst bezahlt. Auch der Zuschlag wird ab Jänner 2019 zu je einem Drittel auf den Mitarbeiter und den Auftraggeber oder den Pensionär und den Pensionsversicherer aufgeteilt.
Die Versicherten können so ihre Krankenversicherungsbeiträge einsparen. Dagegen werden die Unternehmer verstärkt an den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen partizipieren.
Beitragszahlungen zur Krankenpflegeversicherung in Sachsen
In der aktuellen Beitragsübersicht 2019 erfahren Sie mehr über die: Nachfolgend sind die Tarife im Detail aufgeführt: ** Bei Krankenversicherung ist der reduzierte Beitragssatz entscheidend, wenn der Versicherte keinen Leistungsanspruch hat. In Sachsen beteiligen sich Mitarbeiter und Unternehmer nicht gleichermaßen an den Beiträgen zur Krankenpflegeversicherung, sondern die Mitarbeiter übernehmen sie mit einem Prozentsatz von einem Jahr.
Die restlichen Anteile bis zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 2,05 Prozentpunkten werden zu gleichen Teilen vom Auftraggeber und vom Mitarbeiter übernommen. Beitragszahlungen für Selbständige mit einem Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze. * Sondersituation für Selbständige im Jahr 2018, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten und (auf Antrag) mit niedrigem Einkommen unter 2.283,75 EUR (2018): Der Beitragssatz für Rente, Rentenzahlungen und Teilzeitarbeitseinkommen liegt bei 16,1 vH.
Bei der Ermittlung der U1-Abgabepflicht unterstützen Sie folgende Berechnungshilfen: Rechtskreis-West: Rechtskreis-Ost: * Mitarbeiter, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der bisher geltenden Pflichtversicherungsgrenze bereits in der Privatversicherung waren, können dies bei einem Jahresgehalt von mehr als 54.450 EUR beibehalten. Rechtskreis-West: Rechtskreis-Ost: * Mitarbeiter, die am 31.12. 2002 wegen Überschreitung der bisher geltenden Pflichtversicherungsgrenze bereits in der Privatversicherung waren, können dies auch dann tun, wenn ihr Jahresgehalt 53.100 EUR übersteigt.
Rechtskreis-West: Rechtskreis-Ost: * Mitarbeiter, die am 31.12. 2002 wegen Überschreitung der bisher geltenden Pflichtversicherungsgrenze bereits eine Privatversicherung hatten, können dies auch dann tun, wenn ihr Jahresgehalt 52.200 EUR übersteigt. Rechtskreis-West: Rechtskreis-Ost: * Mitarbeiter, die am 31.12. 2002 wegen Überschreitung der bisher geltenden Pflichtversicherungsgrenze bereits eine Privatversicherung hatten, können dies auch dann tun, wenn ihr Jahresgehalt 50.850 EUR übersteigt.
In der aktuellen Beitragsübersicht 2018 erfahren Sie mehr über die: